Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaft, Universität Freiburg i. Br., Deutschland
„Erste juristische Staatsprüfung“
Juristischer Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg / Rechtsreferendariat
„Zweite juristische Staatsprüfung“
1998 Zulassung als Rechtsanwalt,
Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg i.Br., Deutschland,
seit 2006 geprüfter Fachanwalt für Erbrecht
Berufliche Tätigkeit
bis 2008 10 Jahre selbständiger Rechtsanwalt in einer überregional agierenden Kanzlei in Baden-Württemberg
September 2008 Kanzleigründung in Basel / Schweiz als Anwaltskanzlei für Deutsches Recht.
Zulassung als deutscher Rechtsanwalt in der Schweiz unter Anmeldung beim Appellationsgericht Basel-Stadt.
Unabhängig vom Kanzleisitz in der Schweiz verbleibt die Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg i.Br.
Auf entsprechenden Antrag wurde gemäss § 29 a Abs. 2 der deutschen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) seitens der Rechtsanwaltskammer Freiburg i.Br. die Befreiung von der Kanzleipflicht des § 27 BRAO (Kanzleisitz im Bezirk der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer) erteilt.
Es besteht die Vertretungsbefugnis als Rechtsanwalt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Rechtsanwalt Gerd Ipen ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).